Unternehmensprofil und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Celphone Schweiz AG, Stand 6/2020
Unternehmensangaben
Name Celphone Schweiz AG
Strasse Obere Geerenstrasse 12
Ort CH-8044 Zürich-Gockhausen
Rechtsform GmbH seit 1998. AG seit 2020
Telefon +41 43 355 24 00
Telefax +41 43 355 24 09
Regieansätze exkl. MwSt
Softwareentwickler CHF 190.00
Projektleiter/System-Integrator CHF 164.00
Techniker CHF 144.00
Anlagenmonteur CHF 107.00
Weg- und Rüstzeit sind Bestandteil der Arbeitszeit und werden zu den gleichen Stundenansätzen verrechnet.
Zuschläge exkl. MwSt
Arbeitszeit
Montag bis Freitag 17:00 – 20:00 Uhr 25 % Zuschlag
Samstag 06:00 – 20:00 Uhr 50 % Zuschlag
Sonntag 00:00 – 24:00 Uhr 100 % Zuschlag
Gesetzliche Feiertage 00:00 – 24:00 Uhr 100 % Zuschlag
Nachtarbeit 20:00 – 06:00 Uhr 100 % Zuschlag
Pikett-Zuschlag ohne Wartungs-Vertrag CHF 150.00 /Ei.
Fernzugriff I Modem ohne Wartungsvertrag (pro Log in) CHF 50.00
Fernzugriff I Modem mit Wartungsvertrag (pro Log in) CHF 25.00
Bei Änderung der Kostengrundlagen ist Celphone Schweiz AG berechtigt, Preisanpassungen jederzeit ohne Mitteilung vorzunehmen. Ausgenommen sind die vertraglich vereinbarten Konditionen in Wartungs- und Instandhaltungs-Verträgen. Diese werden nur gemäss jeweiligem Wortlaut des Vertrages unter Wahrung der vereinbarten Fristen angepasst.
Reisezeit exkl. MwSt
Reisezeit = Arbeitszeit (exkl. Kilometerentschädigung)
Die Reisezeit wird immer vom Standort Gockhausen hin und zurück verrechnet (Kilometer gemäss Google Maps)
Autokilometer CHF 1.20
Jahresteuerung gemäss LIK- Landesindex der Konsumentenpreise
Garantie
Verbindlichkeit Angebot/Offerte: 1 Monat oder nach Vereinbarung
Preisgarantie: 6 Monate
Garantiezeit: 24 Monate ab Kaufdatum
Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Aufträge der Celphone Schweiz AG, auch Lieferant genannt, gelten während der Dauer der Geschäfts-Verbindung ausschliesslich die vorliegenden Bedingungen, vorbehaltlich allfälliger anders lautender schriftlicher Abreden. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung, ersetzen.
Pauschal- und Globalverträge
Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Erklärung des Kunden, dass er das Angebot von Celphone Schweiz AG annimmt, abgeschlossen. Bei Pauschal- oder Globalübernahme eines Auftrages sind nur die Positionen mit Mehr- oder Minder- Leistungen gegenüber dem Vorausmass auszumessen. Die Konditionen des Angebots (exkl. Angebot) werden dabei als Faktor bei der Berechnung der Einheitspreise eingesetzt. Grundlage des Vertrags ist ausschliesslich die im Angebot schriftlich gemachte Leistungsbeschreibung, einschliesslich eventueller Beilagen, die im Angebot dieser AGB abschliessend aufgeführt sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige, schriftliche Ermächtigung, ganz oder teilweise, Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zweckes verwenden, zu dem sie ihr übergeben wurden. Celphone Schweiz AG verpflichtet sich, die Arbeiten durch qualifiziertes eigenes Personal u/o durch qualifizierte Dritte fachgerecht ausführen zu lassen, wobei Letztere in diesen Bedingungen ebenfalls als Celphone Schweiz AG Personal bezeichnet werden.
Der Kunde hat die Celphone Schweiz AG spätestens mit dem Vertragsabschluss auf Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung des Auftrages und sonstigen Leistungen sowie auf Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. Die Celphone Schweiz AG ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, wenn die Sicherheit des Personals nicht gewährleistet ist.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich- wenn nicht anders vereinbart- in Schweizer Franken exklusiv Mehrwertsteuer. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben Celphone Schweiz AG, bei erheblichen Änderungen der Rechnungsgrundlagen, jederzeit vorbehalten. Diese Veränderungen sind dem Besteller so früh wie möglich mitzuteilen. Nicht in der Offerte enthaltene Einheitspreise werden aufgrund der zum Zeitpunkt der Preiseingabe gültigen Kalkulationsunterlagen des Lieferanten festgesetzt. Bei Leistungen, für die ein Pauschalpreis festgelegt wurde, deckt der Pauschalpreis die schriftlich vereinbarten und die von Celphone Schweiz AG zu erbringenden Leistungen. Er setzt einen ungehinderten Arbeitsablauf und die rechtzeitige Erbringung der vom Kunden auszuführenden Vorbereitungsarbeiten und Nebenleistungen voraus. Mehraufwände, welche Celphone Schweiz AG durch von ihr nicht zu vertretende Umstände, wie nachträgliche Änderungen des Inhalts oder Umfangs der vereinbarten Leistungen entstehen, trägt der Kunde. Nicht vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden in Regie verrechnet. Bei den Regiearbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen, in den AGB der Celphone Schweiz AG aufgeführten Ansätze. Die Arbeiten können monatlich verrechnet werden. Die Erstellung und der Unterhalt von Provisorien, sowie Demontage- und Anpassungsarbeiten werden durch Stundenrapporte belegt und als Regiearbeit verrechnet. Steuern, Abgaben und Gebühren, welche Celphone Schweiz AG im Zusammenhang mit dem Vertrag zu leisten hat, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Standardzahlungsfrist der Celphone Schweiz AG beträgt 10 Tage Netto.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken üblichen Zinssätzen und Mahnspesen gemäss Inkassobüro (bis 9%) zu verrechnen.
Material
Der Entscheid über die Wahl der Fabrikate und des zu verwendenden Materials liegt bei Celphone Schweiz AG. Für das bauseitig gelieferte Material wird keine Haftung übernommen, sofern nicht im Vertrag etwas anderes festgehalten wird.
Lieferzeiten
Die von der Celphone Schweiz AG bezeichneten Lieferfristen und Lieferdaten gelten als ungefähre Richtwerte. Celphone Schweiz AG versucht, die genannten Lieferfristen auch unter nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche wegen möglicher Lieferverzögerungen können jedoch nicht geltend gemacht werden. Die Versandart wird durch Celphone Schweiz AG gewählt. Vom Kunden verlangte Express-Sendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Fertigstellungstermine
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Fertigstellungstermine gilt unter der Bedingung, dass:
– der Stand der baulichen bzw. bauseitigen Arbeiten einen rechtzeitigen Montagebeginn gestattet.
– keine mangelhaften oder ausbleibenden Lieferungen von anderen, nicht zum Vertrag des Lieferanten gehörenden Arbeiten vorliegen.
– der Besteller die zur Ausführung des Auftrages nötigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich richtig zustellt.
Mängel und Gewährleistung
Celphone Schweiz AG gewährt auf gelieferte Systeme (Apparate) eine Garantie von 24 Monaten ab Inbetriebnahmedatum. Für Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferdatum, für Software 3 Monate. Ausgenommen von Gewährleistungsansprüchen sind in jedem Fall betriebsnotwendige Verbrauchsartikel und Batterien. Die Ware (System) gilt als vom Käufer genehmigt, wenn eventuelle Mängel nicht binnen einer Frist von acht Tagen ab Empfang schriftlich bekannt gegeben werden. Celphone Schweiz AG hat die Wahl, die Mängel so rasch als möglich durch Nachbesserung zu beheben, oder stattdessen die mangelhafte Ware zu ersetzen. Für später auftretende Mängel, welche nachweisbar auf einen Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, kommt die in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltene Gewährleistungsfrist zur Anwendung. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Empfang der Ware.
Celphone Schweiz AG ist verpflichtet, die Ware oder Bestandteile, die nachweisbar infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar wird bzw. werden, nach ihrer Wahl kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Wegen Mängeln, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, kann der Käufer keine Rechte geltend machen ausser den oben aufgeführten.
Insbesondere haftet Celphone Schweiz AG nicht für den weiteren Schaden, welcher nicht an der Ware selbst entstanden ist. Dies gilt im Speziellen auch für Folgekosten wegen Nichtfunktionieren oder nur teilweisem Funktionieren der Anlage oder Anlagenteile.
Celphone Schweiz AG ist solange nicht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, solange der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
Nichterfüllung, Schlechterfüllung
Die Haftung der Celphone Schweiz AG für Nichterfüllung und Schlechterfüllung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, welche die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Celphone Schweiz AG einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Celphone Schweiz AG das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will Celphone Schweiz AG von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis unverzüglich dem Besteller mitzuteilen.
Eigentums- und Nutzungsvorbehalt
Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der Celphone Schweiz AG, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentums-Vorbehalt nicht zu, gestattet es aber der Celphone Schweiz AG, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann Celphone Schweiz AG alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen der Celphone Schweiz AG mitzuwirken, die diese zum Schutz ihres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts an der Ware treffen will. Insbesondere ist Celphone Schweiz AG gegebenenfalls berechtigt, die Eintragung im Register für Eigentumsvorbehalt zu veranlassen. Die Systemsoftware bleibt Eigentum der Celphone Schweiz AG.
Der Käufer erwirbt, vorbehaltlich anders lautender, schriftlicher Abrede, lediglich das Nutzungsrecht bei Vertragserfüllung.
Haftung
Mit Ausnahme der Garantieleistungen wird jede weitere Haftung der Celphone Schweiz AG für direkte und indirekte Schäden als Folge von Störungen oder Versagen der Anlage, insbesondere für Sach-, Körper- und Vermögensschäden infolge von Einbrüchen, Überfällen oder dgl. ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Celphone Schweiz AG entfällt insbesondere jede Entschädigungspflicht für die vom Anlagebesitzer zu veranlassenden Sicherheitsmassnahmen bei teilweiser oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage infolge lnstandstellungsarbeiten.
Leistungsumfang
Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf dem im Angebot angeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. ln der Auftragsbestätigung nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet.
Software-Benutzungsbedingungen
Mit Zahlung des Kaufpreises erwirbt der Käufer das Recht, die erhaltenen Softwareprogramme unbefristet selbst zu nutzen oder ‚Nutzungsrechte‘ Dritten zu übertragen, entsprechend den immer beiliegenden Lizenzverträgen. Er erhält nur das Nutzungsrecht an der Software, der Source-Code geht nicht in Besitz des Kunden über. Die Dokumentation wird in der bestellten Sprache geliefert.
Mengenrabatt
Bei gleichzeitiger Bestellung und bei Lieferung innerhalb von 6 Monaten gewähren wir Mengenrabatt.
Vorbehaltsklausel
Diese AGB gelten unter dem Vorbehalt, dass die zur Erfüllung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erteilt werden, und dass der Durchführung der Lieferungen keine Hinderungsgründe aufgrund von Schweizer- oder anderen Ausfuhrvorschriften, z.B. einem militärischen Verwendungszweck, entgegenstehen.
Rücksendungen
Die Rücknahme von Waren kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Bei Rücksendungen von Material mit Garantieanspruch, sowie Rücksendungen von original verpacktem Material zur Gutschrift bitten wir, eine Kopie unseres Lieferscheines beizulegen.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht.